Förderung

Förderung

Der Einsatz von Technologien und technischen Methoden zum Wohle des Artenschutzes ist ein Kernanliegen der Stiftung Artenschutz und Technik. Daher fördert sie Projekte im Bereich der Forschung und Entwicklung und der Bildungsarbeit, die diesem Zweck Rechnung tragen.

Förderprojekte

Finanziell gefördert und unterstützt werden:

  • Forschungsarbeiten zur Verbesserung des Artenschutzes mit technischen Methoden
  • Praktische Seminare und Projekte in Schulen und Hochschulen im Bereich Artenschutz

Förderbudget

Die Stiftung Artenschutz und Technik strebt eine möglichst unbürokratische und zügige Zusammenarbeit mit Projektpartnern an und freut sich über innovative Vorschläge. Der Stiftung stehen derzeit jährlich 50.000 EUR für die Förderung einzelner Projekte zur Verfügung.

Voraussetzungen

Fördermittelempfänger

Fördermittel werden an wissenschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen, an Schulen, an Unternehmen sowie an Einzelpersonen vergeben. Die bewilligten Mittel sind ausschließlich zweckgebunden zu verwenden.

Förderdauer

Mit ihren Förderprojekten verfolgt die die Stiftung „Artenschutz und Technik“ langfristige Ziele. Die Dauer einzelner Projekte sollte jedoch einen Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten. Gegebenenfalls sollte eine Anschlussfinanzierung gesichert sein.

Förderraum

Die Stiftung nimmt bis auf Weiteres Projektanträge aus dem deutschsprachigen Raum entgegen.

Anfrage/Antrag

Verfahren

Eine erste Anfrage zur prinzipiellen Förderungsfähigkeit eines Projektes sollte schriftlich per E-Mail (bitte nicht telefonisch) gestellt werden. Nach einer positiven Antwort kann unter Verwendung der Vorlage ein Antrag gestellt werden, der per E-Mail bei der Stiftung eingereicht wird.

Antragsfrist

Die Antragsfrist für das Jahr 2022 war der 31. Juli. Die nächste Frist ist der 30. November 2023.

Antragsstruktur

Ein Förderantrag soll der Stiftung Artenschutz und Technik ein möglichst detailliertes Bild von den Zielen des Vorhabens und dessen geplanter Durchführung vermitteln, einen Bezug zum Stiftungszweck herstellen sowie einen präzisen Zeit- und Kostenplan enthalten. Die genaue Antragsstruktur ist in der Antragsvorlage vorgegeben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stiftung behält sich vor, ihre Entscheidungen/Absagen nicht zu begründen.

Kontakt

Interessenten erreichen die Stiftung unter der E-Mail: info@stiftung-artenschutz-und-technik.de

Zusage

Im Fall einer Bewilligung erhält der oder die Fördermittelempfänger eine schriftliche Zusage sowie ggf. weitere Unterlagen zur Projektabwicklung. Die Bewilligung enthält eine Projektnummer, die bei jeglichem Schriftverkehr angegeben werden muss. Die Stiftung „Artenschutz und Technik“ behält sich vor, die Öffentlichkeit auch selbst über Förderentscheidungen und Ergebnisse aus Projekten zu informieren. Der oder die Fördermittelempfänger verpflichtet sich mit der Annahme der Förderung der Stiftung zeitnah geeignetes Text- und Bildmaterial zur Verfügung zu stellen. Alle Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen, müssen mit der Stiftung vor Weitergabe an die Öffentlichkeit abgestimmt werden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie stelle ich einen Antrag?

Bitte beachten Sie hierzu unseren Menüpunkt Anfrage/Antrag. Dort finden Sie Informationen zur Formulierung einer Förderanfrage und zum Stellen eines Förderantrags.

An wen wende ich mich, wenn ich einen Antrag stellen möchte?

Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Projekt die Fördervoraussetzungen erfüllt. Eine erste Anfrage sollte bevorzugt schriftlich, gerne per E-Mail (nicht telefonisch) gestellt werden (E-Mail: info@stiftung-artenschutz-und-technik.de). Nach einer positiven Antwort kann ein Antrag unter Verwendung der Vorlage per E-Mail gestellt werden.

Wer entscheidet, ob ein Projekt gefördert wird?

Der Stiftungsrat entscheidet über eine Förderung.

Wer kann Anträge stellen?

Fördermittel werden an wissenschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen, an Unternehmen sowie an Einzelpersonen vergeben.

Gibt es Fristen für Anträge?

Die Fristen werden jährlich bekannt gegeben. Die Frist für 2023 ist der 31. Juli 2023. Die Stiftung behält sich weitere Fristen für 2023 vor.

Wie lange dauert es, bis ein Förderantrag bearbeitet wird?

Die Bearbeitungszeit eines Förderantrags kann bis zu zwei Monate betragen.

Wie ausführlich muss ein Projekt beschrieben werden?

Die erste Anfrage per E-Mail, bei der es um die Förderfähigkeit geht, sollte kurz gehalten sein. Nach einer positiven Antwort kann ein Antrag unter Verwendung der Vorlage gestellt werden, der per E-Mail bei der Stiftung eingereicht wird.

Über welchen Zeitraum werden Projekte gefördert?

Die Dauer einzelner Projekte sollte einen Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten.

Fördert die Stiftung „Artenschutz und Technik“ auch im Ausland?

Nein, Projekte im Ausland werden nicht gefördert.